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   VGH Bayern, 31.03.2010 - 2 CS 10.307   

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https://dejure.org/2010,71342
VGH Bayern, 31.03.2010 - 2 CS 10.307 (https://dejure.org/2010,71342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.03.2010 - 2 CS 10.307 (https://dejure.org/2010,71342)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. März 2010 - 2 CS 10.307 (https://dejure.org/2010,71342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; gesonderte Begründung; Ermessensentscheidung; Festsetzung; Baugrenze; drittschützend (verneint); Rücksichtnahmegebot; "Einmauerungseffekt" (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 2 CS 10.307
    Eine erdrückende Wirkung eines Bauwerks kann nur dann vorliegen, wenn ein durch seine Ausmaße (Breite und/oder Höhe) und Gestaltung als außerordentlich zu qualifizierender Baukörper dem Bewohner eines Nachbargrundstücks den Eindruck des "Eingemauertseins" vermittelt (vgl. BVerwG vom 13.3.1981, Az. 4 C 1/78 - juris).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2010 - 2 CS 10.307
    Der Verwaltungsgerichtshof teilt nach einer Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG vom 24.2.2009 Az. 1 BvR 165/09 - juris) die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Antragstellerin durch die von ihr bekämpfte Baugenehmigung nicht in ihren durch das öffentliche Recht geschützten Belangen als Grundstücksnachbarin beeinträchtigt wird.
  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Vielmehr ist Art. 68 Abs. 2 Satz 2 BayBO und Art. 39 Abs. 2 BayVwVfG zu entnehmen, dass es in diesen Fällen nicht generell einer Begründung bedarf (vgl. nur BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307 - juris).
  • VGH Bayern, 17.03.2014 - 2 ZB 12.2238

    Befreiung; Gartengerätehütte; Rücksichtnahmegebot

    Baugrenzen dienen grundsätzlich (nur) städtebaulichen Anforderungen (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307 - juris).
  • VG Würzburg, 15.07.2014 - W 4 K 13.1036

    Baurechtliche Nachbarklage; fehlende Begründung einer Ermessensentscheidung;

    Vielmehr ist aus Art. 68 Abs. 2 Satz 2 BayBO und dem grundsätzlich anwendbaren Art. 39 Abs. 2 BayVwVfG zu entnehmen, dass es in diesen Fällen nicht generell einer Begründung bedarf (BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Kraus, BayBO, Art. 68, Rn. 121).".
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2195

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 6

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Hinblick auf die Kubatur des Bauvorhabens ist in aller Regel bereits ausgeschlossen, wenn die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, da dann grundsätzlich kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bezüglich Belichtung, Belüftung und Besonnung anzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85; B.v. 22.11.1984 - 4 B 244/84; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101; B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9; B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307).
  • VGH Bayern, 25.04.2014 - 9 CS 14.66

    Bebauungsplan; Abwägungsmängel; Begründung der Baugenehmigung; Ermessen;

    Vielmehr ist aus Art. 68 Abs. 2 Satz 2 BayBO und dem grundsätzlich anwendbaren Art. 39 Abs. 2 BayVwVfG zu entnehmen, dass es in diesen Fällen nicht generell einer Begründung bedarf (BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307; Molodovsky in Molodovsky/Famers/ Kraus, BayBO, Art. 68, Rn. 121).
  • VG Regensburg, 26.10.2021 - RN 6 K 20.2196

    Das Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots im Hinblick auf die Kubatur des Bauvorhabens ist in aller Regel bereits ausgeschlossen, wenn die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, da dann grundsätzlich kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bezüglich Belichtung, Belüftung und Besonnung anzunehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85; B.v. 22.11.1984 - 4 B 244/84; BayVGH, B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101; B.v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9; B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307).
  • VG Regensburg, 14.07.2015 - RN 6 K 13.1841

    Rechtsschutz gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung

    Bei Einhaltung der landesrechtlichen Vorschriften über Abstandsflächen ist grundsätzlich kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bezüglich Belichtung, Belüftung und Besonnung anzunehmen (vgl. BVerwG, B. v. 11.1.1999 - 4 B 128/98; U. v. 23.5.1986 - 4 C 34/85; B. v. 22.11.1984 - 4 B 244/84; BayVGH, B. v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101; B. v. 15.3.2011 - 15 CS 11.9; B. v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 2 ZB 13.2011

    Bebauungsplan; Baugrenze; Auslegung; Nachbarschutz

    Nur in diesen Fällen können Baugrenzen als nachbarschützend angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2010 - 2 CS 10.307 - juris).
  • VG Ansbach, 17.12.2012 - AN 3 E 12.02133

    Freistellungsverfahren; Nachbarschutz; Tiefgaragensandort

    Bei einer Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften kann Nachbarschutz auch nicht etwa daraus hergeleitet werden, dass eine an sich erforderliche Befreiungserteilung völlig unterblieben ist oder dass die erteilte Befreiung nicht/nicht ausreichend begründet worden ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 31.3.2010, 2 CS 10.307).
  • VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 3 S 12.02161

    Lärmbelastung durch die Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage für Nachbarn nicht

    Bei einer Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften kann Nachbarschutz auch nicht etwa daraus hergeleitet werden, dass eine an sich erforderliche Befreiungserteilung völlig unterblieben ist oder dass die erteilte Befreiung nicht oder nicht ausreichend begründet worden ist (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 31.3.2010, 2 CS 10.307 juris).
  • VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 3 S 12.00210

    Isolierte Befreiung von Dachform; Nachbarschutz

  • VG Ansbach, 28.06.2010 - AN 18 S 10.01061

    Beschränkter Prüfungsumfang; Rücksichtnahmegebot; Grenzgarage; Befreiung;

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